TECHTALK, Episode 16: ‚Das war jetzt auch nicht so politisch korrekt.‘

von | 27. Juni 2017 | 2 Kommentare

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2 Kommentare

  1. Kleine Korrektur zum Thema Aufbewahrungspflicht: auftragsbezogener Schriftverkehr ist ebenso steuerrechtlich (6Jahre) aufzubewahren, also nicht nur die Rechnung bzw. „das was Du buchst“. Das haben viele auch nicht auf dem Schirm. :)

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